Wichtige Downloads
BÜV-Zertifikate
Erzeugererklärung und
Elektronischer Rechnungsversand
LE LV
Unser Material wird jährlich vom Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Nordrhein-Westfalen (BÜV NW) e. V. im Rahmen der Regelüberwachung geprüft.
Diese Überwachung umfasst:
Gesteinskörnungen für Beton (DIN EN 12620)
Gesteinskörnungen für Mörtel (DIN EN 13139)
Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 mit Alkaliempfindlichkeitsklasse E I aus unbedenklichem Vorkommen
Die hier aufgeführten Dokumente stammen aus dem Jahr 2024.
Link zum BÜV NW
Feinanteilen bei 2/8, 8/16, 16/32
Prüfantrag Nr. 1 2024
Nr. 2024
Die Erzeugererklärung ist für Baumaßnahmen zu verwenden, bei denen bis 500 m³ Bodenaushub anfällt.
Hierbei ist jedoch stets zu beachten, dass mit einer Erzeugererklärung nur gearbeitet werden kann, solange es keine Verdachtsmomente auf Belastungen innerhalb des Bodens (z. B. Chemiefabrik, Flughafen, Feuerwehrhaus, …) gibt.
Sollte jedoch auch für kleinere Maßnahmen eine chemische Analyse vorliegen, so bitten wir um Zusendung dieser.
Bei Baustellen über 500 m³ Boden, benötigen wir eine chemische Analyse – eine Erzeugererklärung reicht hier nicht mehr aus.
Mehr Informationen zur Bodenuntersuchung: Starter-Kit Prüfung von Boden
Der elektronische Versand von Rechnungen ist nicht nur umweltfreundlich und kostensparend (z. B. durch Wegfall von Porto und Papier), sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen:
Die Leistungserklärung zeigt an, welche Produkte gemäß den DIN EN geprüft und zertifiziert sind.
Diese Aussagen reichen aus, um zu klären, ob man diese Produkte jeweils für die Herstellung von Beton oder Mörtel verwenden darf.
Das Leistungsverzeichnis splittet sämtliche Produkte in ihre einzelnen Kennwerte auf.
Diese sind relevant, wenn man spezifische Anforderungen an das Produkt hat und wir stellen sicher, dass mindestens die angegebenen Kennwerte der Produkte eingehalten werden.